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Fortbildung für Betreuungskräfte

Dauer
16 Unterrichtseinheiten
Abschluss
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflicht-Fortbildung entsprechend § 4 Abs. 4 der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 53c SGB XI.
Fördermöglichkeit
An diesen Standorten verfügbar
Offenburg, Baden-Baden

Die Alltagsbegleitung von betreuungsbedürftigen Menschen trifft auf Herausforderungen, denen die Betreuungskräfte gewachsen sein müssen. Schon deshalb ist eine kontinuierliche Fortbildung nötig. Zudem besteht seitens des Gesetzgebers die Verpflichtung (§ 4 Abs. 4 der Betreuungskräfte-Richtlinie), sich einmal jährlich in einer zweitägigen Qualifizierungsmaßnahme fortzubilden. Wir bieten Ihnen diese Pflichtfortbildungen an. Alle angebotenen Seminare entsprechen den Anforderungen nach §53c SGB XI der „Betreuungskräfte-Richtlinie“. Um ein effektives und erfolgreiches Lernen zu gewährleisten, ist die Anzahl der Teilnehmer*innen auf 20 Personen begrenzt. Ž

Ab 6 Personen kommen wir auch zu Ihnen vor Ort für eine Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gerne an.

Voraussetzung

Zertifizierung „Fachkraft Alltagsassistenz“ oder abgeschlossene Qualifizierung als „Zusätzliche Betreuungskraft“ nach § 53c SGB XI.

Beratung und Anmeldung
Offenburg
07221 502262
Baden-Baden
07221 502263