Fortbildung für Betreuungskräfte
Die Alltagsbegleitung von betreuungsbedürftigen Menschen trifft auf Herausforderungen, denen die Betreuungskräfte gewachsen sein müssen. Schon deshalb ist eine kontinuierliche Fortbildung nötig. Zudem besteht seitens des Gesetzgebers die Verpflichtung (§ 4 Abs. 4 der Betreuungskräfte-Richtlinie), sich einmal jährlich in einer zweitägigen Qualifizierungsmaßnahme fortzubilden. Wir bieten Ihnen diese Pflichtfortbildungen an. Alle angebotenen Seminare entsprechen den Anforderungen nach §53c SGB XI der „Betreuungskräfte-Richtlinie“. Um ein effektives und erfolgreiches Lernen zu gewährleisten, ist die Anzahl der Teilnehmer*innen auf 20 Personen begrenzt.
Ab 6 Personen kommen wir auch zu Ihnen vor Ort für eine Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gerne an.
Zertifizierung „Fachkraft Alltagsassistenz“ oder abgeschlossene Qualifizierung als „Zusätzliche Betreuungskraft“ nach § 53c SGB XI.